Allgemeine Geschäftsbedingungen:
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Solltest du einen Termin nicht wahrnehmen können, muss er spätestens 72 Stunden (3 Tage) vorher geändert werden; beim einen nicht rechtzeitig geänderten Termin muss ich die Anzahlung als Ausfall einbehalten.
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Wenn du einen Termin stornierst möchtest, erstatte ich die Anzahlung als Vergütungsausgleich nicht zurück! Unabhängig davon, aus welchen Gründen der Termin storniert wird! Dies geschieht gemäß § 615 des BGB, der “die Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko” regelt und diesen Vergütungsanspruch für alle Gewerbetreibenden mit Termingeschäft bestätigt. Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.